Pressemitteilung zu den geplanten Kontaktbeschränkungen über Weihnachten

Winter

Die Rosa Hilfe Freiburg fordert die Anerkennung queerer Lebensrealitäten!

Sehr geehrte Pressevertreter*innen,

die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 13. Dezember sehen strenge Kontaktbeschränkungen vor, die nur für die Weihnachtsfeiertage Ausnahmen zulassen. Diese Beschränkungen kommen in einer äußerst schwierigen Pandemielage, in der wir alle zu Recht aufgerufen sind, im Sinne des Gesundheitsschutzes auf Kontakte zu verzichten – auch wenn dies für viele Menschen sehr belastend ist. Ausnahmen von diesen Beschränkungen, wie sie für die Weihnachtstage gelten, sollten dann aber auch den Versuch unternehmen, den Lebensrealitäten aller Menschen in Deutschland gerecht zu werden. Dies ist in diesen Beschlüssen nicht der Fall.

Dass die weihnachtlichen Ausnahmen nur für Verwandte gelten, verkennt nach Auffassung der Rosa Hilfe Freiburg die Situation queerer Menschen in Deutschland. Grundsätzlich entspricht das an Verwandtschaft orientierte Familienbild nämlich häufig nicht den Beziehungs- und Lebensentwürfen, die sich gerade unter LSBTIQ* Personen in den letzten Jahrzehnten herausgebildet haben. Die nun getroffenen Regelungen stellen vor diesem Hintergrund einen gesellschaftlichen Rückschritt dar. Im schlimmsten Fall ist das Weihnachtsfest im ‚klassischen‘ Familienkreis für queere Menschen aber auch deshalb keine Option, weil sie dort Ablehnung, Diskriminierung oder sogar Gewalt erfahren, oder diese wenigstens fürchten müssen. Zugleich leiden sie schon seit Monaten in besonderem Maße unter den Beschränkungen, die nicht nur das soziale Leben in der queeren Szene, sondern auch die Aufklärungs- und Unterstützungsarbeit vieler Gruppen und Vereine einschränken. Um so wichtiger ist es, dass die Beschlüsse der Politik die vielfältigen Lebensrealitäten queerer Menschen anerkennen und in den Kontaktregeln für Weihnachten das Konzept der Wahlfamilie berücksichtigen.

Die Rosa Hilfe Freiburg fordert daher die Bund-Länder-Konferenz und insbesondere auch das Land Baden-Württemberg auf, die erlassenen Bestimmungen zu überarbeiten und allen Menschen ein Weihnachtsfest mit einer begrenzten Anzahl von Menschen ihrer Wahl unabhängig von Verwandtschaftsverhältnissen zu ermöglichen.