[DER SONNTAG] Für viele zu spät – Rehabilitierung für vom Staat verfolgte Schwule in Aussicht

Anfang Mai war der Freiburger Heinz W. zwei Tage in Berlin. Auf einer großen Pressekonferenz hatte dort die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung das Ergebnis eines Rechtsgutachtens verkündet: Eine Rehabilitierung der homosexuellen Männer, die in der Bundesrepublik im 20. Jahrhundert nach dem Paragrafen 175 sei nicht nur mit dem Grundgesetz vereinbar – der Gesetzgeber habe aufgrund seiner Schutzpflicht per Verfassung sogar die Pflicht, sie zu rehabilitieren.

„Das Gutachten stellt die Bestrafungen nach dem Paragrafen 175 praktisch als Menschenrechtsverletzung fest, sagt Heinz W. Der 73-Jährige, der später mit Christine Lüders, der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle auf dem Podium stand, vertrat dort sozusagen die Opfer: In den 60er Jahren hatte ihn die Freiburger Polizei ins Gefängnis gesteckt, „Unzucht mit Männern“ hatte später die Anklage gelautet.

Den Paragrafen 175 des deutschen Strafgesetzbuches gab es seit 1872, unter Strafe gestellt wurden damit sexuelle Handlungen unter Männern – nicht unter Frauen. Ab dem Dritten Reich standen nicht nur Sexualverkehr, sondern auch „unzüchtige“ Handlungen unter Strafe. Was man gemeinhin eher in Saudi-Arabien oder im Iran zu finden glaubt, hat auch im vermeintlich aufgeschlossenen Deutschland bis ins Jahr 1994 überlebt – erst da war der Paragraf 175 vollends abgeschafft worden. Im Jahr 1969 hatte man ihn wenigstens bereits entschärft.

Nun hat Justizminister Heiko Maas dieser Tage ein Eckpunktepapier vorgelegt, das auf dem in Berlin präsentierten Rechtsgutachten basiert. Es sieht vor, die durch den Paragrafen 175 ergangenen Strafurteile aufzuheben und die Betroffenen zu entschädigen. Wie genau, ist noch nicht klar. Eine individuelle Entschädigung wäre nur schwer zu leisten – festzustellen, wer wann warum verurteilt wurde, ist schwierig, viele der Opfer leben nicht mehr – oder würden sich vielleicht auch gar nicht melden. „Je nach dem, was ihnen vom Staat widerfahren ist“, sagt Mathias Falk von der Beratungsstelle Rosa Hilfe in Freiburg, „sind sie vielleicht auch im hohen Alter noch traumatisiert und würden sich nicht trauen, mit ihrer Geschichte auf ein Amt zu gehen.“ Blöd, sagt Falk, dass sich die Bundesregierung nicht schon vor 20 Jahren zu einer Rehabilitierung durchgerungen hat. „Dann hätte man das gründlicher aufarbeiten können.“

Schwierig wäre auch, den Schaden zu beziffern, der aber fraglos groß sei könnte. „Sie kamen in den Knast“,spielt Matthias Falk den Fall durch, „waren von da an gesellschaftlich geächtet und bekamen keinen Job mehr.“ Und so könnte ein Rentner heute auf Sozialhilfe angewiesen sein, der sonst vielleicht Karriere gemacht und eine Pension von 5000 Euro bekommen hätte.

„Ohne Frage sinnvoll wäre eine kollektive Entschädigung“, sagt Heinz W. Beispielsweise über eine finanzielle Unterstützung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die gegen die gesellschaftliche Diskriminierung Homosexuelleranarbeitet.

Zwischen 1945 und 1969, sagt der Denzlinger Historiker William Schaefer, wurden rund 60 000 Personen wegen des Paragrafen 175 belangt – und damit mehr als im Dritten Reich. In Südbaden registrierte die Statistik zwischen 1953 und 1970 rund 5 000 Täter, rund 800 hat Schaefer für Freiburg ermittelt.

Am Ende muss das Parlament Justizminister Heiko Maas’ Entwurf absegnen. „Sollte das als Gesetz verkündet werden, werde ich wohl wieder nach Berlin eingeladen“, hat man dem Freiburger Zeitzeugen Heinz W. schon zugesichert.

JENS KITZLER

Quelle: www.der-sonntag.de